Ich habe einen PfÜB erlassen, gegen den der VU Beschwerde eingelegt hat. Ich werde dieser aber nicht abhelfen. Wie muss ich jetzt weiter verfahren? Dem VU schreiben, dass ich nicht abhelfe und die Sache an den StA weitergeben?
RM gegen PfÜB?
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in welcher Abt. bist du denn ?
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PfÜB, VU, STA?
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oh, ´äh, sorry! Staatsanwaltschaft!
dachte, das wäre klar, wenn ich den Eintrag unter "Strafrecht" reinstelle, sorry! -
also in Zwangsvollstreckungssachen wäre das eine Erinnerung nach § 766 ZPO worüber der Richter entscheidet, wenn du nicht abhilfst
aber wie das bei der Staatsanwaltschaft ist ?? -
Wie schön das Leben doch ist, ist wusste noch nicht einmal, dass die STA PfÜB's erlässt.
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doch, doch, das machen wir auch, aber nicht oft, weil bei den meisten unserer Kunden eh nix zu holen ist.
Hab jetzt aber schon die Lösung des Problems gefunden (falls es jemanden interessiert): Ich helfe nicht ab und geb den ganzen Mist zum Gericht, damit die über die beschwerde entscheiden.
Schönes WE! -
also in Zwangsvollstreckungssachen wäre das eine Erinnerung nach § 766 ZPO worüber der Richter entscheidet, wenn du nicht abhilfst
aber wie das bei der Staatsanwaltschaft ist ??
Seit Neufassung des § 31 Abs. 6 RpflG ist eine Vorlage an den Staatsanwalt nur erforderlich soweit kein RM gegen die Entscheidung des Rpfl gegeben ist.
Gemäß § 459 StPO iVm § 6 JBeitrO ist § 766 ZPO (PfüB = Maßnahme) anzuwenden, und somit hast Du das RM der Erinnerung über welches das Gericht entscheidet. Eine Vorlage an den Staatsanawalt erfolgt nicht ! -
Wie schön das Leben doch ist, ist wusste noch nicht einmal, dass die STA PfÜB's erlässt.
§ 459 StPO ivm § 6 Abs. 2 Satz 2 JBeitrO
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