Hallo zusammen!
Hier sind doch bestimmt ein paar Kollegen aus Baden-Württemberg vertreten. Ich habe nämlich eine Ausschlagungserklärung, die durch die Stadtverwaltung beglaubigt wurde. Gibt es in Baden-Württemberg spezielles Landesrecht, das die Form der Ausschlagung regelt?
Gruß, Elve
Baden-Württemberg: Form der Ausschlagung
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Elve84 -
9. Juli 2007 um 15:09
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In Ba.-Wü ist neben dem Notar auch noch der sogenannte Ratsschreiber bei der Stadt/Gemeinde für öffentliche Beglaubigungen zuständig.
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Hallo Tommy,
vielen Dank für den Hinweis! -
Ja, ich glaube § 32 LFGG.
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Der "Ratschreiber" muss in dieser Funktion handeln und gibt üblicherweise auch an, dass die Beglaubigung "öffentlich" ist. Daneben gibt es die "amtliche" Beglaubigung, die natürlich nicht für die Ausschlagungserklärung ausreicht.
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... immer diese Ortsformen (Ortsgericht, Ratschreiber, Einwohneramt etc.) - immer wieder toll, die Wirksamkeit zu eruieren...
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... immer diese Ortsformen (Ortsgericht, Ratschreiber, Einwohneramt etc.) - immer wieder toll, die Wirksamkeit zu eruieren...
... aber dank des Forums ist alles zu ermitteln.
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