Kanadisches Erbrecht

  • Eine generelle Anmerkung zu deutschen Werken zum ausländischen Erbrecht: Es schreiben leider oft Autoren, die keinerlei praktische Erfahrungen haben. Herr Fleischhauer, der die Einführung zu Kanada geschrieben hat, war z.B. Notarassessor als er den Text geschrieben hat, also Bar jeder Erfahrung. Ich habe ihn mal persönlich kennen gelernt (nicht nur bei DSDS) und er zeigte "0" Interesse an internationalen Erbsachen.

    Viele Texte im Ferid Fiersching sind auch nicht mehr aktuell und ich habe schon erlebt, dass Nachlassrichter mir unter Hinweis auf Ferid / Fiersching erklärt haben, dass meine - zutreffenden und auf der Basis des aktuellen Gesetzestextes erstellten - Rechtsausführungen unrichtig sind. Ich kann nur jedem Nachlassrichter nahelegen, sich nicht auf Ferid / Fiersching zu verlassen, sondern den Text selbst im Original zu lesen. Da die Texte mittlerweile alle im Internet verfügbar sind, ist das eigentlich auch gar nicht so schwer. Natürlich ist es auch völlig legitim dem Antragsteller aufzugeben, seinen Antrag zu erläutern und Rechtsausführungen zum ausländischen Recht zu machen, u.U. durch Vorlage einer Stellungnahme eines in der betreffenden Jurisdiktion zugelassenen Juristen.

    Das Buch "Erbrecht in Europa", dass hier oft empfohlen wird, gibt selten mehr als den Gesetzestext wieder und taugt meine ich daher allenfalls als Hilfe um zu klären, wo man nachlesen muss.

  • Das Buch "Erbrecht in Europa", dass hier oft empfohlen wird, gibt selten mehr als den Gesetzestext wieder und taugt meine ich daher allenfalls als Hilfe um zu klären, wo man nachlesen muss.

    ...na dann jetzt mal Butter bei die Fische: Welche Bücher anstatt Ferid und Süß kannst du dann empfehlen? Martindale-Hubble? :)

    Darf ich (von deinem "poltern" neugierig gemacht) mal fragen, was du machst/kannst und wieviel Erfahrung du auf die Waage legen kannst?

    Es ist mir ja schon aufgefallen, dass du dich vorwiegend mit USA-Fragen hier befasst....warum? Was machst du im Berufsalltag?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • wie schon gesagt: Der Gesetzestext, der meistes im Internet verfügbar ist, ist das A und O. Mir ist schon klar, dass der harte Kost für 99,99 % aller deutschen Juristen ist und ich habe mitunter auch meine Probleme. Daher meine ich ja auch, dass Kommentare zum ausländischen Erbrecht als Hilfe zum Einstieg durchaus ihre Berechtigung haben. Man sollte sich nur eben nicht auf diese beschränken und sollte nicht meinen, dass Autoren in diesen Werken besondere Kenntnisse haben. In den meisten Fällen haben sie diese nicht. Das gilt auch für die allermeisten Gutachten de DNotI oder MPI. Man sollte sich nicht von "Großen Namen" blenden lassen. Daher meine ich, dass man mehr Wert auf Parteigutachten, so sie denn von Experten der Jurisdiktion erstell wurden, Wert legen sollte.

    Ärgerlich finde ich in Werken wie "Erbrecht in Europa", dass oft der Gesetzestext zwar wiedergegeben wird, aber nicht deutlich gemacht wird, dass es sich um den Gesetzestext handelt. Zum Teil wird dieser sogar zitiert und als Quelle ein anderer deutschsprachiger Autor genannt.

    Zu Deiner Frage: Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und befasse mich seit etwa 9 Jahren fast ausschließlich mit internationalen Erbfällen. USA und Kanada sind dabei zwei Schwerpunkte. Ich befasse mich aber auch mit anderen Staaten und alsbald wird mein erstes Buch in einem führenden Fachverlag erscheinen.

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