Eine generelle Anmerkung zu deutschen Werken zum ausländischen Erbrecht: Es schreiben leider oft Autoren, die keinerlei praktische Erfahrungen haben. Herr Fleischhauer, der die Einführung zu Kanada geschrieben hat, war z.B. Notarassessor als er den Text geschrieben hat, also Bar jeder Erfahrung. Ich habe ihn mal persönlich kennen gelernt (nicht nur bei DSDS) und er zeigte "0" Interesse an internationalen Erbsachen.
Viele Texte im Ferid Fiersching sind auch nicht mehr aktuell und ich habe schon erlebt, dass Nachlassrichter mir unter Hinweis auf Ferid / Fiersching erklärt haben, dass meine - zutreffenden und auf der Basis des aktuellen Gesetzestextes erstellten - Rechtsausführungen unrichtig sind. Ich kann nur jedem Nachlassrichter nahelegen, sich nicht auf Ferid / Fiersching zu verlassen, sondern den Text selbst im Original zu lesen. Da die Texte mittlerweile alle im Internet verfügbar sind, ist das eigentlich auch gar nicht so schwer. Natürlich ist es auch völlig legitim dem Antragsteller aufzugeben, seinen Antrag zu erläutern und Rechtsausführungen zum ausländischen Recht zu machen, u.U. durch Vorlage einer Stellungnahme eines in der betreffenden Jurisdiktion zugelassenen Juristen.
Das Buch "Erbrecht in Europa", dass hier oft empfohlen wird, gibt selten mehr als den Gesetzestext wieder und taugt meine ich daher allenfalls als Hilfe um zu klären, wo man nachlesen muss.