hy!
mich hat grad eine notarin angerufen. sie schilderte folgenden fall, welchen ich dan dummerweise dann in nächster zukunft bearbeiten muss:
also es handelt sich um ein haus mit 3 geschossen. in jeden geschoss befindet sich eine wohnung. nunmehr soll sondereingentum so gebildet werden, dass die Wohnung im 1. geschoss mit der wohnung im 3. geschoss ein sondereigentum bilden soll, wobei die beiden geschosse durch das in gemeinschaft stehende Treppenhaus Gemeinschaftseigentum stehen soll.
die wohnung im 2. geschoss soll ebenfalls eigenständiges sondereigentum sein.
normalerweise müsste das ja kein problem sein, weil ja zum beispiel auch eine wohnung im 2 stock mit einem kellerraum durch sondereigentum verbunden sein kann oder?
danke schon mal ...
ein sondereigentum an nicht aneinander grenzenden Wohnungen
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Kein Problem!
Es wird nur verlangt, dass das SE abgeschlossen ist. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass es zusammenhängend abgeschlossen ist. Da hier davon auszugehen ist, dass beide Wohnungen für sich jeweils abgeschlossen sind, gibt es kein Problem. -
Sehe ich auch so.
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ok ... gut ... danke schön ...
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