Der Schuldner wohnt im AG-Bezirks des hiesigen Zwangsvollstreckungsgerichts.
Die Gläubigerin beantragt PKH für eine Urteilsübersetzung.
Vollstreckt werden soll in einem Miteigentumsanteil eines Grundstücks in Serbien.
Bin ich als Zwangsvollstreckungsgericht für die Bewilligung der PKH für die Übersetzungskosten zuständig ?
Zuständigkeit ?
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Simone -
30. Oktober 2007 um 15:08
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Ich habe da leider auch keine Erfahrungen mit.
Vielleicht helfen Dir ja die Verweise in Baumbach-Lauterbach 65. Aufl. Anhang 1 nach § 114 weiter.
Da Serbien nicht zur EU gehört, ist das EG-Prozesskostenhilfegesetz (BGBl. I 04, 3392) nicht anwendbar. -
Der Schuldner wohnt im AG-Bezirks des hiesigen Zwangsvollstreckungsgerichts.
Die Gläubigerin beantragt PKH für eine Urteilsübersetzung.
Vollstreckt werden soll in einem Miteigentumsanteil eines Grundstücks in Serbien.
Bin ich als Zwangsvollstreckungsgericht für die Bewilligung der PKH für die Übersetzungskosten zuständig ?M.e: ist das Grundbuchgericht in Serbien als Gericht der belegenen Sache
für die PKH-Bewilligung zuständig! Viel Glück! -
Meinste, die wissen, was PKH bedeutet?
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@ Dino:
Polizei Kannste Hassen?
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Penunse Kriegste Hier!
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Ich habe den PKH-Antrag nun zurückgewiesen mit der Auffassung, dass ein deutsches Gericht nicht zuständig ist.
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