internatonaler Rückschein & Lettland

  • Hallo, wir haben hier eine Zutsellung druch Einschreiben mit internationalem Rückschein nach Lettland vorgenommen. U.a. ging es um eine Terminsladung. Das Ganze war jetzt knapp 2 Monate unterwegs, aber es ist kein Rückschein zurückgelangt. :mad:
    Richterin muss nun Termin aufheben.
    Habt ihr Erfahrungen mit Lettland? Wie lange dauert eine Zustellung dort? (Terminsdatum)
    Denke es wird wohl notwendig sein alle Dokumente erneut zuzustellen damit wir auf der sicheren Seite sind falls die erste Zustellung fehlgeschlagen ist.

  • Bei uns ist das Landgericht Prüfungsstelle in Auslandssachen. Frag´doch da mal nach, wie lange es dauern könnte. Meist wissen die da auch, ob es überhaupt Sinn bringt, gegen Einschreiben/Rückschein zuzustellen oder ob man besser den schwierigeren Weg geht.

  • Leider hat unsere Prüfstelle mit einem Einschr. ./. Rückschein keine Erfahrungen. grr.
    Die meinen als Richtwert für Auslandssachen am besten ein 1/2 Jahr ansetzen. Eine solche Frist missfällt der Richterin aber total.

  • Ich kann leider zum Rechtshilfeverkehr mit Lettland nichts berichten.

    Aber wäre es in diesem Fall nicht sinnvoller, die Zustellung über die in Lettland zuständige zentrale Stelle zu versuchen? So umgeht man - mit Übersetzung- das Annahmeverweigerungsrecht des Empfängers und hat einen Ansprechpartner bei übermäßig langer Verfahrensdauer ...

  • Leider hat unsere Prüfstelle mit einem Einschr. ./. Rückschein keine Erfahrungen. grr.
    Die meinen als Richtwert für Auslandssachen am besten ein 1/2 Jahr ansetzen. Eine solche Frist missfällt der Richterin aber total.



    Was Richtern gefällt, ist in Auslandssachen nicht immer der Maßstab ;)

    Zu Lettland habe ich bei mir keinen Vorgang.
    Bei EU-Ländern ist es ja aber so, dass die nach Eingang verpflichtet sind, sich mal zu melden und mitzuteilen, dass sie die Sache bearbeiten. Und wenn es sich hinauszögert, müssen sie das auch mitteilen (ist alles in den Formularen so vorgesehen). Die ehemaligen Ostblockstaaten halten sich nach meiner Erfahrung ganz schön daran. Polen ist z. B. ziemlich schnell nach meiner Erfahrung.

    Soll denn eine Terminsladung zugestellt werden? Dann muss die Richterin halt das Risiko eingehen, dass sie im Termin sitzt ohne den Antragsgegner und das Zustellungszeugnis erst ein paar Monate nach dem Termin da ist, woraus sie dann feststellen kann: Ja, der Agg hat es rechtzeitig vor dem Termin erhalten, und dann kann sie weitermachen.
    Oder der Agg hat's halt nicht rechtzeitig erhalten.



  • Ich dachte, wir reden von einem internationalem EgR? In diesem Verfahren zur Zustellung ist doch gar keine ausländische Stelle, außer der "lettischen Post", beteiligt?! Oder sehe ich das falsch?
    Und ich glaube nicht, dass sich die "lettische Post" berufen fühlt, uns Nachrichten über den Stand der Zustellung zukommen zu lassen. Sie ist dazu, meine ich, auch nicht verpflichtet.
    Wie wir in England feststellen mussten, gibt es in solchen Fällen oft schon Probleme, die Art der Zustellung auszuführen bzw. den Rückschein ordentlich auszufüllen.
    Deshalb würde ich in diesem Fall eher die Zustellung über die zentrale Stelle in Lettland versuchen. Die ist nämlich zur Auskunft verpflichtet.



  • ich bezog mich darauf, dass Heike gefragt hat, ob neu zugestellt werden muss. Da ging ich davon aus, dass sie nicht nochmal die Sache mit dem Einschreiben versuchen wollte. Mein Text bezieht sich natürlich auf förmliche Zustellung mit EU-Formularen über die Behörden in Lettland.



  • Da ging ich davon aus, dass sie nicht nochmal die Sache mit dem Einschreiben versuchen wollte.



    Stimmt genau. Hab bei Zustellunternehmen angefragt, die haben keinerlei Dokumentation von unserem Einschreiben.
    Hab`s der Richterin zur Kenntnis gegeben + gefragt, ob sie nun förmlich durchführen will. Schauen wir mal. Termin hat sie nun um 5 Monate verlegt.

  • Ich habe mal nach Lettland zustellen müssen und ein Rückschein kam nie zurück, so dass wir einen Beschluss gem. § 184 ZPO machten und alles förmlich zustellten über die Behörden. Nach 6 Monaten haben wir endlich das Zustellergebnis zurückerhalten....Aber wir hatten auch mal schon ein Ergbnis nach 4 1/2 Monaten

  • Ich habe mal nach Lettland zustellen müssen und ein Rückschein kam nie zurück, so dass wir einen Beschluss gem. § 184 ZPO machten und alles förmlich zustellten über die Behörden. Nach 6 Monaten haben wir endlich das Zustellergebnis zurückerhalten....Aber wir hatten auch mal schon ein Ergbnis nach 4 1/2 Monaten




    Schon ist gut ! :wechlach:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!