Zustellung einer Anklageschrift nach Dänemark

  • Ich brauch` dringend eine helfende Hand am Montagmorgen :oops:

    Ich soll eine Anklageschrift (Straf) nach Dänemark zustellen. Die alte Fassung der RiVASt, die mir vorliegt, sagt, dass der jutizministerielle Geschäftsweg einzuhalten ist. Die neue Fassung im Internet äußert sich dazu gar nicht mehr.
    Geht`s denn nun den alten Weg oder kann ich das Ersuchen direkt an das dänische Gericht senden?

    Ich weiss es doch nicht! Bitte helft ... :confused:

  • Nun habe ich die Lösung -nach Beteiligung des MJ- doch noch rausbekommen und möchte sie an dieser Stelle nicht verheimlichen.
    Mit Dänemark ist es eigentlich ganz unkompliziert. Nach SDÜ kann die Anklageschrift direkt mit Auslandseinschreiben gegen Rückschein an den Beschuldigten zugestellt werden. Ein Rechtshilfeersuchen ist insofern also gar nicht notwendig. Sollte diese unmittelbare Zustellung scheitern und es muss doch eine dänische Behörde um Vermittlung gebeten werden, kann das Ersuchen auf dem unmittelbaren Geschäftsweg übersandt werden. Eine Beteiligung des Justizministeriums muss nicht erfolgen.´:daumenrau:cool:

  • Nun habe ich die Lösung -nach Beteiligung des MJ- doch noch rausbekommen und möchte sie an dieser Stelle nicht verheimlichen.
    Mit Dänemark ist es eigentlich ganz unkompliziert. Nach SDÜ kann die Anklageschrift direkt mit Auslandseinschreiben gegen Rückschein an den Beschuldigten zugestellt werden. Ein Rechtshilfeersuchen ist insofern also gar nicht notwendig. Sollte diese unmittelbare Zustellung scheitern und es muss doch eine dänische Behörde um Vermittlung gebeten werden, kann das Ersuchen auf dem unmittelbaren Geschäftsweg übersandt werden. Eine Beteiligung des Justizministeriums muss nicht erfolgen.´:daumenrau:cool:



    Danke für den Hinweis. :daumenrau Dann weiß ich wenigstens wie ich verfahren muss, wenn ich mal ein strafrechtliches Rechtshilfersuchen unter Beteiligung Dänemarks auf den Tisch bekomme.

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