In einem notariellen Testament wurde durch die Erblasserin die evang.-luther. Kirchengemeinde XY als Alleinerbin eingesetzt.
Mir stellt sich nun die Frage, ob die Pfarrerin der Kirchengemeinde die Annahme bzw. Ausschlagung alleine erklären kann oder ob sie für deren jeweilige Wirksamkeit die Zustimmung der Kirchenaufsicht oder einer sonstigen Stelle bedarf.