Hallo zusammen
da ich gerade kein Gesetz zur Hand habe folgende Frage:
Gilt für Händler mitlerweile auch die 3-jährige Verjährungsfrist, denn da gab's doch mal eine 2-jährige Frist
Wann hat sich das gegebenenfalls geändert
Wäre nett, wenn mir da kurz wer mit einer Vorschrift helfen könnte . . .
Verjährung bei Kaufleuten
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redge -
30. Januar 2008 um 13:37
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§ 195 BGB 3 Jahre für alle.
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§ 195 BGB 3 Jahre für alle.
1. ein herzliches für die rasche Antwort und
2. noch eine Frage:
Wird die Verjährung nach wie vor durch die Einreichung eines Mahnbescheidsantrages beim zuständigen Mahngericht gehemmt, wenn die Zustellung desselben an den Antragsgegner alsbald erfolgt
Weiß jemand was dazu -
Die Verjährung wird gehemmt durch die Zustellung des MB im Mahnverfahren, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
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Die Verjährung wird gehemmt durch die Zustellung des MB im Mahnverfahren, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
und das mit dem "alsbald" ergibt sich aus § 693,II ZPO. Die verjährungsunterbrechende Wirkung des Mahnbescheids tritt bereits mit dem Antrag auf Erlaß des Mahnbescheids ein, wenn dessen Zustellung "demnächst" erfolgt. -
Nochmals für die Hilfe . . . jetzt habe ich alles beinander
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Alles beieinander hast Du noch nicht. Denn Du hast auch gefragt, wann sich das geändert hat. Antwort: zum 01.01.2002. Und die Regelung des Übergangsrechts im EGBGB ist ein Genuss sonder gleichen; andere an diesem Genuss teilhaben zu lassen, wäre aber Rechtsberatung, und die ist hier im Forum verboten.:)
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Alles beieinander hast Du noch nicht. Denn Du hast auch gefragt, wann sich das geändert hat. Antwort: zum 01.01.2002. Und die Regelung des Übergangsrechts im EGBGB ist ein Genuss sonder gleichen; andere an diesem Genuss teilhaben zu lassen, wäre aber Rechtsberatung, und die ist hier im Forum verboten.:)
Stimmt, das hatte ich aber noch grob im Kopf, und heute habe ich dann bereits im EGBGB nachgelesen, sehr schön
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