Nein, ich bin jetzt dafür, dass alle Kinder in der selben Altersklasse den selben Betrag erhalten sollen. Also ist von der Höhe der titulierten Forderung auch davon auszugehen dass die übrigen Kinder den gleichen Anspruch geltend machen könnten und somit sollen sie dann auch diesen erhalten bei der Berechnung der pfändbaren Beträge. Diese Entscheidung obliegt dann wohl uns als Vollstreckungsgericht...
Vergleichszahlen liessen sich z.B. aus dem Mindestunterhaltsrecht und/oder aus der D-Dorfer Tabelle ableiten.