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  • Hallo Leute.Habe bald ein Test in Giessen.Wollte wissen, ob ihr mir helfen könnt.Es geht darum, dass ich mein Jurastudium abgebrochen habe.Nun wollen die ja im Einzelgespräch wissen, warum man diesen Beruf gewählt hat. Die werden mich auch fragen, wenn ich schon nicht das Jurastudium gepackt habe, den Rechtspflegerberuf wähle.Wie würdet ihr argumentieren.Danke!:)

  • ich denke die rechtspflegerausbildung ist praxisorientierter als ein Jurastudium.
    Zumal du auch am Gericht arbeiten wirst. Das hättest du beim Jura nich gehabt.

    mfg

  • Rechtspfleger haben andere Aufgabengebiete als es ein Anwalt hat. Sie bearbeiten beispielsweise auch viele Aufgaben im Nachlass-, Familien- und Vormundschaftsrecht.
    Generell wird mehr Privatrecht als Öffentliches Recht (Jurastudium) behandelt.
    Argument kann also das Interesse am Privatrecht und an der Vielfältigkeit der Aufgabengebiete sein.

    Letztendlich ist man sowas wie ein kleiner Richter, der selbständig Aufgaben bearbeitet. Natürlich gibt es auch zahlreiche Vorbehalte, die nur ein Richter machen darf, aber Rechtspflegeraufgaben sind auch sehr verantwortungsvoll.
    Ein Argument kann also die eigenverantwortliche Tätigkeit sein.

    Vielleicht sind das ja einige Punkte, die für den Rechtspflegerberuf (und nicht nur für die Ausbildung ;) ) sprechen, die jemanden dazu bewegen, diesen Beruf zu ergreifen und nicht Anwalt zu werden. (Richter werden letztendlich ja die wenigsten der Jurastudenten, auch wenn das Studium größtenteils darauf ausgelegt ist.)

    Und, wie Rixxx schon sagte, ist es während der Ausbildung praxisorientierter. Manch einem liegt das mehr, da er dadurch eher den Bezug zur Materie bekommt.

  • Die werden mich auch fragen, wenn ich schon nicht das Jurastudium gepackt habe, den Rechtspflegerberuf wähle.Wie würdet ihr argumentieren.

    Du solltest den Wechsel Jura -> Rechtspflege nicht als "Abstieg" auffassen. Volljurist kann jeder werden. Rechtspfleger nicht.

  • Die Frage ist ja durchaus auch, wann bzw. nach dem wievielten Semester das Studium beendet respektive abgebrochen wurde. Wenn das nach dem ersten oder zweiten Semester war, dürfte dieser Punkt doch eigentlich nicht zu problematisch werden, denke ich.

  • Würde auf jeden Fall niemals auch nur ansatzweise erwähnen, dass du Rechtspflege machen willst, weil dir Jura zu schwierig war!!!

    Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück. Wenn du genommen wirst, sieht man sich im September in Rotenburg.

  • Mmh, da würde ich mich mal selber fragen:
    - Warum wolltest du Jura studieren?
    - Warum dann nicht mehr?
    - Was hat Dir am Jurastudium gefallen, was du für den RP übernehmen kannst?
    - Warum jetzt Rechtspfleger?

    Ich denke, du solltest die Argumente nehmen, aus denen du dich beworben hast. Da wirst du Dir doch schon ein paar Gedanken gemacht haben. ;)

    Und überlege Dir nicht zuviel Sachen (die Hälfte vergisst du dann so wieso), "lerne" es auch nicht auswendig, dass merkt man, sondern versuche einfach du selbst zu sein, dass überzeugt mehr wie diverse Floskeln.

    Wünsche Dir viel Glück

    nina

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