Eine junge Dame aus dem Partnerforum bittet mich per PN, für sie die folgenden Fragen hier mal reinzustellen m.d.B. ihr zu helfen:
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Unsere elektronischen Handelsregisteranmeldungen über EGVP (Software RA-Micro, Signatur über OpenLimit) sind bisher ohne jede Beanstandungen bearbeitet worden. Nunmehr bekommen wir in zwei Vorgängen vom Amtsgericht C. folgende Zwischenverfügung: „Sie werden gebeten, die Anmeldung, versehen mit einer externen qualifizierten Signatur, nochmals elektronisch zu übersenden. Denn leider kann das Dokument mit der eingebetteten Signatur nach der Beauskunftung im Internet von niemandem geöffnet werden."
Beigefügt war eine Anleitung, wie man über OpenLimit, Einstellungen, das Signaturformat dahingehend verändert, dass die Daten und Signaturen in getrennten Dateien gespeichert werden. Wenn wir aber diese Änderung vornehmen, können wir nichts mehr signieren. Abgesehen davon, dass dies vielleicht den Einsatz eines Software-Spezialisten erfordert, dessen Kosten für den Einsatz von uns zu tragen sind, stellen sich mir zwei Fragen:
1. Aus dem Sendebericht der Handelsregisteranmeldung geht eigentlich hervor, dass als Dokumente beigefügt waren eine Dokumentdatei Sig Dok\27 08lpgHRA Beglaubigung.tif und eine Signaturdatei Sig Dok\27 08lpgHRA Beglaubigung.tif.p7s. Also müsste es sich doch tatsächlich hier um zwei Dateien handeln, oder?
2. Nach telefonischer Auskunft des Handelsregister C. geht es wohl darum, dass die von uns übermittelte Datei in das Internet gestellt werden soll, damit der „Bürger" Einsicht nehmen kann; die Datei kann aber im Internet nicht geöffnet werden. Hier stellt sich für mich die zweite, hauptsächliche Frage: Ist der Notar dazu verpflichtet, diesen Fehler zu beseitigen? Ist dies nicht Sache des Handelsregisters?
Es wäre schön, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Vielen Dank aus Berlin!
In der betreffenden Richtung bin ich leider völlig überfragt...