Anerkennung der Betreuung im Ausland

  • Hallo, ich hab eine Frage:
    Wenn hier für einen hier lebenden Ausländer eine Betreuung eingerichtet ist und dieser mit seinem Betreuer in sein Heimatland fährt (Türkei-Urlaub)..wird dann der Betreuer von den türkischen Behörden anerkannt?
    bzw, gibt es überhaupt eine Übersicht wo man das finden könnte?
    Vielen Dank schon mal im Voraus!:)

  • Die hier für türkische Staatsangehörige bestellten Betreuer haben zumindest bei dem türkischen Konsulat in Köln keine Probleme. Ihre Vertretungsbefugnis wird nach den vorliegenden Erzählungen der Betreuer anerkannt. Ob auch die türkischen Behörden im türkischen Inland so vorgehen, weiß ich nicht. Da das Konsulat - sicherlich mit entsprechenden türkischen Vorschriften im Rücken - aber keine Schwierigkeiten macht, gehe ich davon aus, dass alle türkischen Behörden auf Grund dieses innerstaatlichen Rechts so vorgehen (können). Es ist vielleicht mehr eine tatsächliche als eine rechtliche Frage, falls die Anerkennung der Betreuereigenschaft versagt wird. Nicht jeder türkische Beamte ist mit dem hiesigen Betreuungsrecht vertraut, so, wie auch ich nicht mit dem türkischen Recht auf du und du bin. Ich weiß nur: es gibt es.

  • Da es laut Sachverhalt um eine Betreuung geht, war ich so frei und habe das Thema mal hierhin verschoben.

    Ulf

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  • Vielen Dank für eure Hilfe! Da ich vom Internet abgeschnitten war, komme ich erst jetzt dazu DANKE zu sagen!:daumenrau

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