Tipps für Ausbildung Anwärter

  • habe zur zeit mit einem kollegen zusammen einen anwärter. da ich noch net so viel anwärter zur ausbildung hatte (1), fehlt mir ein bisschen feedback, was in der ausbildung bei gericht von den anwärtern als gut eingeschätzt wurde und was für sie nicht gut war. ich möchte ja, dass derjenige viel praxiserfahrung bekommt, termine auch selber hält und nicht nur den ganzen tag neben mir sitzt und sich nur berieseln lässt usw.

    was habt ihr bisher so im umgang mit euren anwärtern für erfahrungen gemacht? welche tipps von euch hat den anwärtern genützt und was ist nicht gut angekommen? sollte man ruhig streng sein oder sollte man das nicht so verbissen sehen? haben die anwärter eigene zimmer oder lasst ihr sie bei euch im zimmer "unter aufsicht" arbeiten?

    clarence

  • Schau mal z.B. hier
    Da gibts wohl auch noch weitere Freds.
    Außerdem vielleicht auch hilfreich: was fandest du in deiner Ausbildung gut/nicht so gut ?
    Einiges hängt sicher auch von den örtlichen/zeitlichen Möglichkeiten und den Qualitäten/dem bereits erreichten Ausbildungsstand der Anwärter ab.

  • ja, da geht es aber im wesentlichen um die pc-arbeitsplätze.

    ich würde ja unsere anwärter auch mal zu den inso-verwaltern in die büros schicken (geht aber wg. versicherung und so nicht).

    müssen eure anwärter eigentlich auch mal geschäftsstellentätgkeit machen? bei uns war das noch so, dass wir mal 1-2 tage in die geschäftsstelle mussten, um deren arbeit kennenzulernen. bei den jetzigen anscheinend nicht mehr.

    bekommt ihr vorgaben, von den ausbildungsleitern, was ihr mit den anwärtern machen sollt (wo die schwerpunkte bezgl. der einzelnen fachgebiete gelegt werden sollen)?

  • Ich habe meine Anwärter immer für mehrere Tage auf die Geschäftsstelle gesetzt. Es schadet nicht, wenn man die Arbeit der nachgeordneten Stellen kennt und evtl. auch selbst machen kann.
    Ansonsten mussten meine Anwärter selbstständig arbeiten. Die Sachen wurden dann mit ihnen besprochen und evtl. berichtigt. Vordrucke gab es erst zu Schluss der Ausbildung. In K-Sachen haben die Anwärter die Termine selbstständig vorbereitet und durchgeführt. Ich bin als Protokollführer mitgegangen - im Protokoll jedoch als Rpfl. genannt.

  • Das A und O einer gescheiten Stationsausbildung ist - aus Sicht des Anwärters , dass er von seinem Ausbilder ausreichend Feedback bekommt.
    D.h. , dass die Sachen , die der Anwärter vorlegt, besprochen werden und Verbesserungsbedarf aufgezeigt wird.

    Es gibt aus Sicht des Anwärters nichts schlimmeres , als dass die Verfügungen/Beschlüsse nicht besprochen werden.
    Andererseits gibt es aus Sicht des Ausbilders nichts schlimmeres, wenn ein stummer Fisch im Zimmer sitzt
    ( bzw. schwimmt :D ).

    D.h. der Anwärter sollte die Zeit nutzen, möglichst die Fragen zu stellen, die ihm wichtig sind.
    Dazu sollte auch der Ausbilder sich Zeit nehmen und sich im klaren sein, dass es keine dummen Fragen gibt.

    M.E. sollte ein Ausbilder erwarten dürfen , dass etwa ab der Hälfte der Ausbildungsstation der Anwärter zunehmend selbstsändig an die Sachen herangeht und (wo möglich :teufel:) eine Leistungssteigerung erkennbar wird.
    Wo das nicht der Fall ist , sollte der Ausbilder dem Anwärter die wichtigsten Defizite rechtzeitig aufzeigen, damit der Azubi noch mal in die Hufe kommt , um die Stationsnote verbessern zu können.

    Und nicht zuletzt : Abstellkammer für Anwärter ist verboten !

    Das klingt nach ziemlich viel und mancher Ausbilder wird damit seine Schwierigkeiten haben.

    In 17 Jahren als Ausbildungsleiter kommt halt auch einiges an Erfahrung zusammen.

  • Ich habe meine Anwärter immer für mehrere Tage auf die Geschäftsstelle gesetzt. Es schadet nicht, wenn man die Arbeit der nachgeordneten Stellen kennt und evtl. auch selbst machen kann.




    Finde ich aus eigener Erfahrung besonders wichtig.

    Bei meiner Ausbildung wurde eine Abteilung vom Eingang, die Eingangsbearbeitung der Geschäftsstelle bis zur Tätigkeit der Rechtspflegers vorgestellt.


    Nur mal als Denkansatz: Der Rechtspfleger (wie auch der Richter) verfügen in manchen Fällen ohne sich konkret bewusst zu sein, was damit an Nachfolgearbeit ausgelöst wird oder wer dazu zuvor was gemacht hat.

    Ich habe es auch später in eigener Zuständigkeit in neuen Arbeitsgebieten immer so gehalten, mich über die notwendigen abteilungsinternen Abläufe bzw. mögliche Probleme genau zu informieren.

  • Was mich damals noch nicht nervte (aber heute nerven würde), wenn mein Ausbilder keine Großbuchstaben kennen würde.

    Besonders schlecht fand ich, als ich zu meiner ersten Station (Zivilsachen) kam und da eine besonders interessante Akte zu sehen bekam. Da ich noch nie eine Akte gesehen hatte, konnte ich die nciht entsprechend würdigen, wusste natürlich überhaupt nicht, was zu tun war und irgendwie war die ganze Station so.

    Wenn ich nun Kollegen in die arbeitsrechtlichen Besonderheiten einarbeite, achte ich daher darauf, dass ich mit einfachen Sachen anfange. Erst müssen die Standarts sitzen, dann kommen die interessanten Sachen und nicht umgekehrt. Man muss erst das Grundwissen besitzen, dann kann man mal anfangen, die Probleme durchzukauen.

    Doof fand ich, wenn ich eine Seite handschriftlich (einschließlich Großbuchstaben) verfügt hatte, dass dann zerrissen (!) wurde und mir ein ähnlicher Vordruck (auch mit Großbuchstaben) zum ausfüllen gegeben wurde.

    Das fand ich persönlich ätzend.


  • müssen eure anwärter eigentlich auch mal geschäftsstellentätgkeit machen? bei uns war das noch so, dass wir mal 1-2 tage in die geschäftsstelle mussten, um deren arbeit kennenzulernen. bei den jetzigen anscheinend nicht mehr.



    Bei uns nein. Hängt aber auch damit zusammen, dass sie genug zu tun haben, in netto 3 Wochen das ganze ZV-Verfahren als Rpfl rauf und runter zu bearbeiten - da bleibt für weiteres letztlich keine Zeit.
    Wenn Gelegenheit besteht, halte ich das allerdings auch für sinnvoll.
    Ansonsten habe ich es wie jojo gemacht:
    Zuerst mal mit leichten Sachen anfangen (auch im zeitlichen Ablauf des Verfahrens) und dann steigern.

  • Ein Dilemma ist die Diskrepanz zwischen der Praxis und der theoretischen Ausbildung.
    Vorrangiges Ziel eines Anwärters ist es nun einmal, die Prüfung zu bestehen und sie möglichst gut zu bestehen, damit er übernommen wird und evtl. sogar Vorteile bei der ersten Beurteilung hat. Es nützt ihm nichts, wenn er in der Praxis völlig fit ist, aber dann durch die Prüfung rasselt.
    Ich bemühe mich natürlich schon, den Anwärtern die Praxis nahe zu bringen, lege aber mehr Wert darauf, dass sie die Grundzüge bzw. den Hintergrund des Rechtsgebiets verstehen. Es macht m.E. keinen Sinn, einen Anwärter tagelang über einem komplizierten Fall brüten zu lassen. Ich bin bei "meinen" Anwärtern bei der Arbeitszeit relativ großzügig und habe natürlich auch nichts dagegen, wenn die Anwärter eine eigene Kafferunde haben. Wenn ein Anwärter z.B. kurz vor der Prüfung lernen will, kann er das im Rahmen natürlich machen, da das für ihn m.E. perönlich wichtiger ist (s.o). Sollte er das nicht wollen, muss ich halt die ganze Zeit den Unterhalter spielen (was ganz schön anstrengen sein kann: geeignete Akten suchen, wie oben von leicht zu schwer, Besprechen usw.), was aber teilweise ganz erfrischend ist. Abschieben gilt nicht.
    Insoweit muss man sich natürlich auch irgendwo nach dem Anwärter richten und kann nicht bei jedem das gleiche Programm abspulen.

  • Astaroth:
    Mache ich genauso.

    Ich halte es für wichtiger, dass ein Anwärter die Problematiken erkennt, die in einem Fall stecken (oder stecken können: es gibt auch antragsgemäße Entscheidungen, nicht nur Zwischenverfügungen) und mit Literatur und Rechtsprechung zu einer Lösung kommt (ob zur "richtigen" ist m.E. egal). Der Lösungsweg muss nur konsequent durchgehalten werden.

    Mir ist auch nicht wichtig, ob er meine Abteilung auf dem Laufenden hältoder halten könnte, sondern dass er eine möglichst breite Palette der Ausbildungsstation geboten bekommt und die Fälle mal in der Praxis sieht und nicht komprimiert in einer halbseitigen Klausuraufgabenstellung.

    Zu mehr reicht die Ausbildungszeit auf den Stationen auch gar nicht, schon gar nicht dazu, den Anwärter dahin zu bringen, die Abteilung am Laufen zu halten.
    (Da hat schon so mancher "fertige" Rpfl seine Probleme).

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