Also das ist doch wohl kein Titel wegen dem ich einen PfÜB erlassen könnte:
Da wird der Schuldner verurteilt, einen Betrag an eine unbeteiligte dritte Person zu zahlen.
Klausel wurde auch nur die stinknormale erteilt, keine R'Nachfolge oder sowas. Ist doch dann in dem Sinn kein Urteil, das auf Zahlung gerichtet wäre, sondern eher auf Vornahme einer Handlung.
Jemand einen Vorschlag?
Urteil auf Zahlung?
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umai2 -
1. Juni 2006 um 14:40
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Wenn die Unbeteiligte mit dem Verfahren nichts zu tun hat, frage ich mich wem die Klausel erteilt wurde. Das kann sie doch nur einer Partei. und dann kann die Unbeteiligte aus dem Titel nicht vollstrecken. Also *zustimm*
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Nene, der Kläger vollstreckt ja.
Klausel gilt auch für ihn, wie ich das sehe bei ner unqualifizierten, aber was soll dann die Titulierung? -
... (les)
ja, genau das is mein Fall, danke.
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