qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO ?

  • Ich muss mich hier mal dranhängen, denn ich drehe mich mit meinen Gedanken irgendwie im Kreis...

    Habe einen Vergleich (alle Parteien waren anwesend):
    1. A überträgt Miteigentumsanteil von Grundstück 1 an B, B überträgt Miteigentumsanteil von Grundstück 2 an A
    2. Der Errichtung einer Mauer durch A wird von B zugestimmt
    3. A übereignet und überträgt seine Miteigentumsanteile an Grundstück 3 an B. Im Gegenzug wird auf Grundstück 4 durch B ein fachgerecht befestiger Weg errichtet.

    B beantragt nun die Erteilung einer Vollstreckungsklausel. Die Geschäftsstelle legt mir die Akte vor mit der Frage, ob sie oder ich für die Erteilung der Klausel zuständig ist.
    Ich glaube, Ziffer 3 ist ein Fall von § 726 Abs. 2 ZPO, oder ?:gruebel:
    Allerding wurde die Willenserkärung ja im Vergleich schon abgegeben.

    Kann mir jemand helfen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!