Unterhaltspfändung

  • Ich hab einen Unterhaltstitel:
    "Der Bekl wird verurteilt, an den Kl. ab dem Tag der Geburt,..., den jeweiligen Regelbetrag nach der jeweils geltenden Regelbetragsverordnung monatlich im Voraus zu bezahlen. "
    Mein Problem: Wieviel ist das? Kann ich verlangen, diesen Betrag durch Beschluß beziffern zu lassen? :confused:

  • Die Beträge ergeben sich (für den Westen) aus § 1 RegelbetragVO, für den Osten aus § 2.

    Die angegeben Beträge entsprechen 100 % des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe. In der Regel gibt der Titel noch einen Prozentsatz aus. Ist das nicht der Fall, würde ich von titulierten 100 % ausgehen.

    Eine konktrete Bezifferung kann daher meines Erachtens nicht verlangt werden.

    Ulf

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