Bei Ziffer 1. werden u.a. die Gerichtskosten des streitigen Verfahrens (Prozessgericht) eingetragen. Diese dürften sich ja ohne Weiteres aus deiner Akte ergeben.
Das sehe ich ebenfalls so:
Ein Betrag in Höhe von 73 € lässt auf die weiteren Gerichtskosten (nach altem Recht) schließen: 32,00 € Mahnbescheid, 73 € weitere kosten des streitigen Verfahrens ergibt in der Summe 105 €.
In derartigen Fällen habe ich bislang stets antragsgemäß erlassen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du aber natürlich um eine Klarstellung bitten, dass es sich um die gezahlten Gerichtskosten handelt.