Ich muss mich mal in einem für mich untypischen Rechtsgebiet tummeln. Es geht um die Behandlung eines Nacherbenrechts in der Zwangsversteigerung.
Eine verwitwete Frau hat ihre beiden Söhne (zwischen 30 und 40 Jahre alt) als nicht befreite Vorerben eingesetzt und ihren Enkelsohn E als alleinigen Nacherben. E ist derzeit 11.
Der Wert des Grundbesitzes beträgt 200.000 EUR. Er ist mit einem (von der Erblasserin vor Jahren bestellten) Grundpfandrecht belastet, das noch in Höhe von ca. 40.000 EUR valutiert.
Die Vorerben sind beide finanziell äußerst "klamm" und können die Tilgungsleistungen des Grundpfandrechtes nicht bedienen.
Wie wird das Nacherbenrecht von E in einer etwaigen Zwangsversteigerung behandelt ? Da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, dürften §§ 2115 BGB, 773 ZPO nicht greifen, so dass der Nacherbenvermerk in der Zwangsversteigerung erlischt.
Interessant für mich ist
a)
die Stellung persönlicher Gläubiger der beiden Vorerben.
Können diese der Zwangsversteigerung beitreten und werden im Teilungsplan berücksichtigt ?
b)
die Behandlung eines Resterlöses.
Dieser dürfte als Surrogat (§ 2111 BGB) ebenfalls dem Nacherbenrecht unterliegen, d. h. die Vorerben dürfen nur die Nutzungen daraus ziehen und nicht die Substanz verbrauchen.
Wie wird dies bei der Auskehrung des Erlöses berücksichtigt ?