Schlussverteilung und Lohnabtretung

  • Hallo,

    ich habe -mal wieder - folgendes Problem:

    Treuhänder stellt eine Forderung in voller Höhe fest. Der Gläubiger hat eine Lohnabtretung.
    Jetzt teilt der Treuhänder immer wieder mit, der Gläubiger habe auf soundsoviel verzichtet und die Forderung reduziert. Augenscheinlich um den Betrag den der Gläubiger aus der Lohnabtretung erhalten hat. Jetzt ist die Schlussverteilung vollzogen und dem Gläubiger wurde ein weiterer Teil entsprechend seiner reduzierten Forderung ausgekehrt. Das dürfte doch aber m.E. falsch sein. Schon das der Treuhänder die Forderung im Schlussverzeichnis voll berücksichtigt hat, dürfte fehlerhaft sein. Fraglich ist nur, wie ich jetzt zu verfahren habe. Eigentlich dürfte es das Problem des Treuhänders sein. Fraglich ist natürlich auch, ob durch die volle Berücksichtigung des Gläubigers im Schlussverzeichnis ein Verzicht auf die Lohnabtretung zu sehen ist. Und wie soll ich die Rücknahmen in dem Verzeichnis verhindern ? Oder kann man vom Gläubiger die Lohnabtretungsbeträge zurückfordern ?
    Wie läuft es denn generell bei Euch, wenn der Gläubiger eine Lohnabtretung besitzt und das Verfahren soll vor Ablauf beendet werden. Grundsätzlich natürlich verzichtet der Gläubiger. Aber was ist, wenn nicht ?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Wenn der Gläubiger binnen der Frist der §§ 189, 190 InsO den Ausfall nicht nachweist bzw. auf die LA verzichtet, fliegt er aus dem Schlussverzeichnis bzw. steht dort mit 0 €.

    Nach Ablauf der Frist ist eine Änderung des SchlussV nicht mehr möglich. Interessieren würde mich nun auch, was mit den Beträgen geschieht, die nach dem Schlusstermin an den Gläubiger (zu Unrecht) ausbezahlt wurden? :gruebel:

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