Auslagenerstattung IV in Stundungsverfahren

  • Habe jetzt erstmals ein Stundungsverfahren in dem zur Erstellung der InsOgeldbescheinigungen die Lohnbuchhaltung im Insogeldzeitraum "auf Stand" gebracht werden muss (28 AN).
    Der IV reicht Kostenvoranschlag einer Firma ein, die für:
    Erstellung von Abrechnungen für 3 Monate
    Insogeldbescheinigungen
    Sozialversicherungen An- und Abmeldungen
    Erstellung Arbeitsbescheinigungen

    35 € netto pro AN berechnet.

    Grds. ist das ja aus der Staatskasse zu erstatten.
    Hat jemand Erfahrung damit, ob der IV auch in diesen Fällen zunächst versuchen muss, die Insogeldstelle unter Hinweis auf die Masselosigkeit zu bewegen, auf die notwendigen Bescheinigungen zu verzichten?
    Sind die veranschlagten Kosten okay?

  • € 35,00 sind m.E. die Gebühren, die ein Steuerbüro auch bei einem "lebenden Unternehmen" pro Arbeitnehmer monatlich für die Erstellung der Unterlagen verlangt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hausfrau schrieb, da wären die Abrechnungen für gleich 3 Monate enthalten. Außerdem Ausfüllen der Bescheinigungen. Das ist schon ein Tiefpreis. Gibst Du mal die Adresse von dieser Firma rüber? ;)

    Das Problem mit den Bescheinigungen ist nicht mit der Abgabe von Steuererklärungen zu vergleichen. Das Finanzamt überprüft damit nur, wie hoch die Forderung ist, die es ausbuchen muss (Erkenntniswert nahe Null). Die Bescheinigungen dienen aber direkt der Ermittlung des an die Arbeitnehmer (und die KK) auszuzahlenden Insolvenzgeldes.

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