Zustellung Anklage Schweiz

  • Strittig ist hier die Frage der Zuständigkeit und die Verfahrensweise für die Zustellung einer bei Gericht eingegangen Anklage in die Schweiz. Rechtspfleger in Strafsachen, Geschäftsstelle oder Zustellbeauftragter? Wer kann helfen?

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Was ist mit dem Deutsch-Schweizer Polizeivertrag?
    Ansonsten rechtshilfe. Macht bei uns der Richter ( ein bestimmter) selber oder ( in zivil) eine Rpflegerin!
    Aber lies doch mal diesen Deutsch-Schweizer Polizeivertrag.Dieser besagt m.W. , dass eine Übersendung zwischen Dtl und der Schweiz vereinfacht wird ( direkter Weg).Das Problem wird nur sein, dass manche Kantone die Zustellung wie wir in Dtl nicht kennen, und daher die Zustellung - wie es das dt. Recht erfordert - dann doch wieder über den "amtlichen" Rechtshilfeweg erfolgen muß ( Bezirksgerichte des jeweilige Kantons). Sofern ein Zustellungsbevollmächtigter benannt ist, kann ja an diesen zugestellt werden. Dieser füllt das EB aus und übersendet das Schriftstück mit ustellungsvermerk formlos an den Beschuldigten. so machen es wir und ich bin Zustellungsbevolmächtigter:( . Ansonsten müßte ich Dir bei Bedarf mal den Deutsch-Schweizer Polizeivertrag raussuchen!

  • Danke erst einmal für den Hinweis. Dieser Polizeivertrag ist mir nicht bekannt. Wäre schon interessant. Also wenn du dir die Mühe machen würdest ... (eventuell über private Nachrichten oder so)

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

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