Sitzverlegung

  • Guten Morgen,

    bei mir wurde heute meine erste "Verlegung des Vereinssitzes" angemeldet, was ist denn von mir nun genau zu prüfen: nur die ordnungsgemäße Anmeldung (also Unterschriftsbeglaubigung des Vorstandes und die Einreichung aller Unterlagen?). Ist inhaltlich irgendwas zu prüfen???
    Wird dann die gesamte Registerakte und eine begl. Registerabschrift an das neue Registergericht übersandt, was bleibt hier?

  • Zu prüfen ist, ob die Anmeldung korrekt und von den richtigen Leuten eingereicht wurde. Alles Weitere muss das Gericht des neuen Sitzes prüfen.

    Weggeschickt wird alles (nur nicht das Registerblatt - das bleibt da :D).

    Das Verfahren richtet sich nach § 6 VRV.

  • :gruebel: bin ja auch kein Registerguru, aber ich habe das so gelernt (weiß aber auch, dass es da unterschiedliche Rechtssprechung und Handhabung geben soll), dass ich, wenn ich eine Satzungsänderung mit "Sitzverlegung" bekomme, die Eintragung in " mein " Register noch vornehme und dann den Verein wegen nunmehriger örtlicher Unzuständigkeit an das "andere" Gericht abgebe.

  • :gruebel: aber ich habe das so gelernt (weiß aber auch, dass es da unterschiedliche Rechtssprechung und Handhabung geben soll), ...


    Ja, gelernt hatte ich das auch noch so.
    Aber seit 1999 gibt es zum Glück die VRV, die dem ewigen Streit ein Ende gemacht hat.

    Zum Ausgangsfall: Ja, § 6 VRV.
    Aber: Wenn ich sehe, dass der Beschluss nichtig ist (z.B. mangelhafte Einberufung, kommt öfter vor, als man denkt), setze ich mich darüber hinweg und bearbeite das auch als abgebendes Gericht.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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