Protokoll über Verwalterbestellung

  • Hallo an alle, ich brauche mal wieder Hilfe und habe über die Suchfunktion nichts passendes gefunden.

    Ich habe leichte Verständnisschwierigkeiten.

    Das Protokoll der Eigentümerversammlung enthaltend die Verwalterbestellung ist von Frau A als Verwalterin und Versammlungsleiterin, von Herrn B als Beiratsmitglied und von Herrn C als Eigentümer unterschrieben. Notariell beglaubigt wurden jedoch nur die Unterschriften der Verwalterin und des Beiratsmitgliedes. Der Beglaubigungsvermerk der Verwalterin ist vom "Original" fotokopiert, der Beglaubigungsvermerk zum Verwaltungsbeirat ist lediglich die Kopie eines Entwurfes, also weder Unterschrift noch Siegel des Notars, geschweige denn L.S. gez. Unterschrift.

    Ich habe den Notar unter Hinweis auf § 24 Abs. 6 WEG gebeten, eine vollständige begl. Ablichtung des Protokolls zu übersenden, also 3 Unterschriftsbeglaubigungen.

    Der Notar teilt mit, dass 3 U-Beglaubigungen nicht erforderlich sind, da die Verwalterin in Doppelfunktion tätig war (Verwalterin und Eigentümerin) und eine dritte Unterschriftsbeglaubigung somit nicht erorderlich sei.

    Aus dem Protokoll ergibt sich nur, wieviele 1.000-stel Anteile anwesend waren. Namentliche Aufzählungen sind nicht vorhanden im Protokoll.

    Reichen tatsächlich 2 Unterschriftsbeglaubigungen?

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

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