Im Forum Schuldnerberatung hat ein Schuldner die Situation geschildert, dass RSB nach 6 Jahren erteilt worden ist. Es gibt aber noch einen anhängigen Rechtstreit oder so, weswegen die Verteilung noch nicht vorgenommen ist. Der Schuldner hat nun Antrag auf Einstellung nach § 212 InsO gestellt. Die RSB ist ja durch, so dass er weit entfernt von Zahlungsunfähigkeit ist.
Das ist ja nochmal eine ganz andere Variante und irgendwie typisch, dass da Jemand drauf kommt, der nicht tief im Insolvenzfach steckt und einfach mal den Gesetzestext liest. Finde ich mal eine sehr intelligente Herangehensweise, zumal dann ja die vorhandene Masse an den Schuldner ausgezahlt werden müsste
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass er damit durchkommt, aber ich sehe schon in dem Insolvenzgericht die dunklen Wolken aufsteigen (und vielleicht wird hier ja bald der arme Rpfl. posten).