Erblasserin wird nach italienischem Recht beerbt

  • Hallo und guten Morgen!

    Habe im Forum gesucht, aber nicht exakt das gefunden, was ich suche... (bin ja nur Anwärterin:))
    Also folgendes: Meine EL hat ein GB, in welchem sie Alleineigentümerin ist und ein zweites GB, in welchem sie und ihr Ehemann "zum Gesamgtgut der Errungenschaftsgemeinschaft nach ital. Recht" eingetragen sind.

    Nach ihrem Tod wurde ein Fremdrechtserbschein erteilt, welcher gem. gesetzlicher Erbfolge ihren Ehemann und den Sohn zu Erben je 1/2 ausweist.

    GBberichtigung wurde nun beantragt. Wie bringe ich das in die GBs???

    Grüße

  • Die Gütergemeinschaft dürfte mit dem Tode beendet und noch nicht auseinandergestzt worden sein.
    Ich würde die Frau nebst Kinder in "beendeter nicht auseinandergestzter Gütergemeinschaft nach italienischem Recht" eintragen.

    Vgl. Bergmann/Ferid Art 191 ff zum ital. Recht und Schöner/Stöber, 14. Auf. Nr 771.

    Hinsichtlich des Grundbuchs in dem keine Gütergemeinschaft vermerkt worden war, würde ich in den Urkunden nachforschen, ob das Eigentum zum Sondergut gehören kann. Falls dieses nicht auszuschließen ist, würde ich dort die Erbengemeinschaft eintragen.

  • Die Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts wird nach dem Tode aufgelöst. Die Ehefrau erhält dann einen 1/2 Anteil des gemeinschaftlichen Grundstücks als richtigen Bruchteil. Der 1/2 Anteil des verstorbenen Ehegatten fällt an die Erbengemeinschaft. Diese ist eine Bruchteilsgemeinschaft eigener Art, wobei die Erben über Ihre Bruchteile nicht frei verfügen können, also besser keine Bruchteile angeben. Am besten den 2 ten 1/2 Anteil "in Erbengemeinschaft nach italienischem Recht" eintragen. Steht eigentlich im Erbschein, daß sich die Erbfolge nach italienischem Recht bestimmt?

  • Ja, das stand drin.
    Ich hab jetzt geschrieben: "... die Erben in beendeter, noch nicht auseinandergesetzter Errungenschaftsgemeinschaft nach ital. Recht". Damit war der Notar zufrieden und ich bin es somit auch :)

  • A und B sind als Eigentümer im GB eingetragen in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht.
    A verstirbt. Erbschein in Anwendung ital. Rechts, beschränkt auf den inländ. Nachlass wurde erteilt. A ist beerbt worden von B, den zwei Kindern C und D sowie von den zwei Enkeln E und F. Kurz darauf stirbt B. Erbschein in Anwendung ital. Rechts, beschränkt auf den inländ. Nachlass wurde erteilt. B ist beerbt worden von C, D, E und F.
    Mir liegen nun beide Nachlassakten vor. In beiden Nachlassakten ist der Antrag auf Grundbuchberichtigung enthalten.
    Wie würdet ihr das eintragen? :gruebel:

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