Heute erhielt ich einen Anruf einer jungen Grundbuchkollegin, zu dem mir nichts mehr einfiel. Für mich ist das mangels Voreintragung nicht eintragungsfähig. Oder sind meine Kenntnisse durch zu wenig Gebrauch inzwischen eingerostet?
Folgender Fall:
Kaufvertrag zwischen V und K1 > Vormerkung betreffend ein Flurstück (Teilfläche) ist eingetragen.
Nach Vermessung > Kaufvertrag zwischen K1 und K2 (V ist noch immer als Eigentümer eingetragen und es liegt kein Antrag vor). Es wird die Eintragung einer Vormerkung zu Gunsten von K2 durch K1 bewilligt und beantragt.