Im Grundbuch ist hinsichtlich des Eigentümers ein Insolvenzvermerk eingetragen.
Nun wird eine Abtretungserklärung des im Grundbuch eingetragenen Gläubigers vorgelegt.
Kann Abtretung eingetragen werden?
Insolvenz Abtretung
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Mottenkugel -
31. August 2008 um 20:59
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Es ist 21.00 Uhr am Sonntag. (Mein Hirn ist schon am Runterfahren...)
Aber: Wieso denn nicht? -
Aber: Wieso denn nicht?
Dem stimme ich zu. An der Abtretung wirkt der Eigentümer nicht mit, also kann eingetragen werden. -
Mola:
Die Zustimmung des Eigentümers zur Abtretung ist ja - leider - immer noch nicht erforderlich. -
Anders, wenn es ein Eigentümerrecht wäre.:)
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Anders, wenn es ein Eigentümerrecht wäre.:)
Logischerweise! Aber davon bin ich aufgrund des Sachverhaltes nicht ausgegangen. -
Sicher ist sicher.:D Dann wäre nämlich der Insolvenzverwalter am Zug.
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@ Francesca:
Aber wie gesagt, ich bin vom "stinknormalen" (Fremdgläubiger-)Fall ausgegangen. Aber nun dürften wir ja fast alle Eventualitäten abgehandelt haben. Oder fällt Dir noch etwas ein? -
Bruchteilsberechtigung von Eigentümer und Drittem.:D
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Stimmt! Verflucht, wie konnte ich das vergessen?! Nun, für heute ist Schluss für mich.
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