Hallo,
hat jemand das Urteil des EuGH vom 02.12.1997, das Grundlage für die Neuberechnung der Handelsregistergebühren war? Ich glaube, das hies "Fantask" Urteil.
Ein Kollege hat mich danach gefragt, und ich habe mir schon nen Wolf gesucht -finde es aber nicht in meinen Unterlagen.
Vielen Dank schonmal!
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