Jugendamt-andere Hilfemöglichkeit?

  • Das Jugendamt hilft und unterstützt bei der Durchsetzung von Kindesunterhalt.
    Gilt dies auch bei Unterhalt, der über der Düsseldorfer Tabelle liegt?
    Der Fall liegt wohl so, dass der Vater 500 Euro zahlt (aufgrund einer Scheidungsvereinbarung), da das Kind irgend einen Mehrbedarf hat. Dann zahlt er auf einmal nur noch den Betrag nach Düsseldorfer Tabelle (200 EUR). Anwalt schreibt und argumentiert, worauf er wieder die 500 Euro zahlt.
    Ist dies überhaupt ein Rechtsproblem, oder handelt es ich einfach um Mediation?
    Kurz: würdet Ihr in diesem Fall (nachträglich) Beratungshilfe bewilligen?:gruebel:

  • ob der Unterhalt nach DÜT oder anders ermittelt wird, spielt für die Frage, ob JA zuständig ist oder nicht keine Rolle. Hier liegt ja sogar ein Titel vor (Scheidungsfolgenvereinbarung-gerichtlich protokolliert vermutlich); das kriegen die dann auch noch gewuppt.
    Es ist Rechtsproblem, weil es um Ansprüche geht und nicht um den Abschluss einer neuen Vereinbarung.
    Warum allerdings ein RA erforderlich gewesen sein sollte - da müsste man die Gründe kennen, warum der Verpflichtete plötzlich nicht mehr den vereinbarten Unterhalt zahlt..macht ja auch wenig Sinn...

  • Danke für die Antwort. Der Anwalt hat dem Vater lediglich ins Gewissen geredet (daher die Frage, ob überhaupt ein Rechtsproblem vorliegt), dass der Unterhalt nicht ausreicht, da davon die (höhere) Miete, KFO, Vereine u. ä. finanziert würden. Der Vater müsse sich dafür nicht um die Tochter kümmern. Diese Argumente haben den Vater dazu veranlasst wieder voll zu zahlen. Dafür will Anwalt auch Einigungsgebühr (gegenseitiges Nachgeben:gruebel:).
    Also, Jugendamt hätte hier helfen können, da es Titel gibt, richtig?

  • Jap, seh ich auch so - grundsätzlich kann das JA bei der Durchsetzung des UH trotzdem ausreichend zur Seite stehen.

    Es kommt zum Beispiel auch ein sofortiger Antrag auf ZVS in Betracht, den der RPfl auf der RASt in einfachen Fällen gleich selbst aufnimmt.

    Ob ein RA wirklich erforderlich ist hängt tatsächlich von der Hintergrundgeschichte - und dann dem Ermessen des RPfl ;) - ab.

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