Anfechtung Testament - Grundbuchunrichtigkeit

  • Es kommt darauf an, wie substantiiert die Zweifel an der Testierfähigkeit vorgetragen sind. Sind sie weitgehend nur ins Blaue hinein erhoben, wäre es an der Beteiligten, den Abschluss bzw. Vollzug des Vertrags mittels einstweiliger Verfügung zu verhindern.

  • Es kommt darauf an, wie substantiiert die Zweifel an der Testierfähigkeit vorgetragen sind. Sind sie weitgehend nur ins Blaue hinein erhoben, wäre es an der Beteiligten, den Abschluss bzw. Vollzug des Vertrags mittels einstweiliger Verfügung zu verhindern.

    Tatsächlich ist der Zweifel einfach behautet - eine Begründung wurde nicht vorgetragen.

    Danke!

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