Restschuldbefreiung trotz nicht verwertetem Grundbesitz

  • Meine Schuldnerin hat während der Wohlverhaltensphase geerbt. Zu dem Erbe gehört Bargeld und ein Haus. Das Bargeld hat sie bereits zur Hälfte an den Treuhänder gezahlt. Bzgl. des Grundbesitzes ist ein Verkaufserlös i.H.v. 40.000 Euro zu erwarten. Der TH hat die Schuldnerin darauf hingewiesen, dass ein Betrag i.H.v. 10.000 Euro zur Masse gezahlt werden müsste. Die Schuldnerin ist dazu auch bereit, allerdings lässt sich der Grundbesitz momentan schwer bzw. nicht verwerten.
    Die Wohlverhaltsphase läuft Anfang Jan. 2009 ab.
    Kann die Rsb trotz des evtl. noch nicht verwerteten Grundbesitzes erfolgen oder müsste die Wohlverhaltensperiode bis zur Verwertung verlängert werden bzw. müssten andere Maßnahmen getroffen werden?

  • Schau mal hier. Sollte der gleiche Fall sein.
    Die Zahlung ist nur eine Obliegenheit der Schuldnerin; ob bzw. wann sie diese erfüllt, ist ihre Sache. Insoweit haben weder Gericht noch Treuhänder (falls nicht im ST angeordnet) eine Überwachungspflicht. Andererseits ist es Sache der Gläubiger, ob sie einen Versagungsantrag stellen oder nicht.
    Ich würde das Verfahren ganz normal weiterlaufen lassen.

  • warum wird denn hier zwischen Bargeld und Immobilie unterschieden?
    Entscheidend ist doch wohl der Wert des Erbes.
    Zugegeben ergeben sich manche Werte erst, wenn der Gegenstand versilbert ist, allerdings kann ich nirgends erkennen, dass der Schuldner verpflichtet ist, das Erbe zu Geld zu machen.

    Beträgt also der Wert der Immobilie 40 TEUR, sind 20 TEUR, woher auch immer, aufzubringen. Vielleicht ist dies ein Fall des § 295, I, Nr.3, letzter Halbsatz InsO. Soll sie doch mal offen legen, was sie hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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