Auszahlungszustimmung in Vollmacht

  • Hallo !

    Ich habe einen Antrag auf Auszahlung des hinterlegten Geldes an mehrere Empfangsberechtigte.

    Die Zustimmung nach § 13 HLO liegen eigentlich vor.

    Meine Frage ist nun folgende.
    Der Antrag wurde von einer Anwältin gestellt, die drei der vier Empfangsberechtigten vertritt.

    Von zwei der drei Empfangsberechtigten liegen mir die Zustimmungen durch diese schriftlich vor.

    Für den dritten liegt eine Prozessvollmacht der Anwältin vor, die der dritte Empfangsberechtigte unterschrieben hat.
    Auf der Vollmacht steht oben drüber Auszahlungszustimmung.
    Würdet ihr das als Zustimmung gelten lassen oder würdet ihr noch eine gesonderte Zustimmung anfordern ?

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