Voreintragung bei Teilabtretung

  • Hallo zusammen,

    ich hätte folgende Frage: Derzeit ist im Grundbuch als Gläubiger eine Bank eingetragen, die ausschließlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen neuen Rechtsträger übergegangen ist. Der neue Rechtsträger tritt jetzt einen Teilbetrag ab. Kann ich jetzt entsprechend § 40 GBO verfahren und nur die Teilabtretung eintragen oder muss ich zunächst das Grundbuch auf den neufirmierenden Rechtsträger berichtigen?? :nixweiss:

  • Du wirst im Zweifel gar keinen Antrag für die Berichtigung auf den jetzigen RT haben(?), oder. Also Vorsicht an dieser Stelle...

  • Ich fordere in diesen Fällen im die Herbeiführung der Voreintragung per ZwVfg.! Stößt bei den Banken jedes Mal auf großes Unverständnis aber da müssen sie durch. :teufel:

    Ulf

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  • Ich fordere in diesen Fällen im die Herbeiführung der Voreintragung per ZwVfg.! Stößt bei den Banken jedes Mal auf großes Unverständnis aber da müssen sie durch. :teufel:



    Bei Teilabtretung ist der Gläubiger zu berichtigen. (Meikel 10.Aufl. § 40 GBO RNr. 16).
    Ich finde jetzt nicht gleich das Urteil, wo in einem Nebensatz dies auch gesagt wurde,
    da es dort um die Löschungsbewilligung eines Rechts durch den letzten Gläubiger eines Buchrechtes, der nicht eingetragen war, aber alle Abtretungsurkunden vorlegen konnte.

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