Hallo!
Seit kurzem werden an unserem Gericht die Kosten der ratenpflichtigen PKH-Partei mit dem Verfahren JOKER ( Anwendung innerhalb des Verfahrens JUKOS) eingezogen.
Hier herrscht momentan noch große Verunsicherung darüber, wie das Verfahren praktisch umzusetzen ist.
Ob zum Beispiel der Rechtspfleger weiterhin Ratenzahlungspläne erstellen muss oder ob die Mitteilung der zu zahlenden Beträge an die Geschäftsstelle ausreicht, die dann die Beträge in das Programm eingibt.
Für Erfahrungen und Lösungsvorschläge wäre ich dankbar.
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