Genehmigung eines Mietvertrages?

  • Hallo,

    ich hab folgendes Problem:

    Bis auf einen gesetzlichen Erben haben alle bekannt gewordenen Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Für einen unbekannten Erben läuft eine öffentliche Aufforderung.
    Zum Nachlass gehört ein Grundstück. Nachlasspflegschaft ist angeordnet worden. Die Nachlasspflegerin hat einen Kaufinteressten, der einen Kaufpreis gezahlt hätte,der 10.000,00 € über dem Verkehrswert liegt. Damit hätte sich die Bank für befriedigt erklärt und der Nachlass wäre insoweit "schuldenfrei"und auch das Grundstück los. Ich habe den Erben zu dem Grundstückskaufvertrag angehört. Er lehnt diesen ab. Nunmehr soll zunächst ein Mietvertrag mit dem Kaufinteressenten geschlossen werden. Ich habe den Erben angehört, er rührt sich nicht.

    Ich kann den Vertrag nicht ohne seine Zustimmung genehmigen, oder? Gibt es eine Möglichkeit?

    Und wie steht es mit der Vergütung der Nachlasspflegerin? Auch dieser bzw. dem antrag auf Vergütung hat er widersprochen, allerdings wie immer, ohne jegliche Begründung.

    Bin ratlos:gruebel:

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Man hätte im Verfahren auf Erteilung einer Vorgenehmigung einen beschwerdefähigen Vorbescheid bezüglich des abzuschließenden Kaufvertrags erlassen können. Andererseits könnte man die Nachlaßpflegschaft auch für die Mindesterbquote des bekannten Erben aufheben. Man muß niemanden zu seinem Glück zwingen.

  • So ganz habe ich den Sachverhalt nicht verstanden. Welchen Vertrag willst Du nun möglichst genehmigen?
    Den Miet- oder den Kaufvertrag? Für mich wäre in erster Linie entscheidend, ob der einzige bisher bekannte Erbe in Kürze tatsächlich als endgültiger Erbe feststeht und ob sich aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen eine deutliche Präferenz für die eine oder andere Möglichkeit ergibt. Dann könntest Du einen Vorbescheid erlassen und bekommst über die Beschwerdemöglichkeit des Erben eine klare Entscheidung. Und zur Vergütung -Beschluss erlassen, begründen, zustellen und ggfs auch hier Beschwerde abwarten...

  • Mir geht es vorrangig um den Mietvertrag. Die Gläubigerin will in die Zwangsversteigerung und der damalige Interessent will das Grundstück dann im Rahmen des ZV-Verfahrens erwerben. Der ermittelte Erbe steht fest. Sobald die öffentliche Auffiorderung beendet ist, wird die Gläubigerin einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen.
    Ich denke nunmehr einen Vorbescheid bzgl. des Grundstückskaufvertrages zu erlassen, wäre überflüssig, da das ZV-Verfahren begehrt wird.
    ist eine ziemlich doofe Situation, wobei mich vorrangig die Interessen des Erbn und nicht die der Bank interessieren sollten, oder?

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

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