Ich starte hier mal einen neuen Thread für HL-Entscheidungen etc.
Entscheidungen, Vordruck-Texte und Links in HL-Sachen
-
-
siehe Posting-Überschrift : Kammergericht vom 22.04.2008 = 1 VA 16/06
-
Vordruckzwang gibt es nicht, soweit ich weiß. Allerdings gibt es bestimmte Anforderungen an den Inhalt eines Antrag, die aus der HintO und der AVHO folgen, so dass letztlich schon die Inhalte, die der HS1 bzw. HS2 jeweils vorsieht im Antrag enthalten sein müssen.
Dann starte ich mal, hier die Formulare aus Niedersachsen:
Quelle im Intranet -
Ich bräuchte mal einen Hinweis ( oder Formular) zu einer hier zu erstellenden Drittschuldnererklärung ( HL Stelle ist Drittschuldner) oder mal den Hinweis, wo ich die herbekomme.
-
ZInsO 2011, 1686 - 1688 (Ausgabe 38 v. 15.09.2011)
Hinterlegung von Quotenzahlungen des Insolvenzverwalters bei unbekanntem Aufenthalt des Insolvenzgläubigers
von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn U. Stiller und Rechtsanwalt René Schmidt, BerlinZitat
Fazit
Ein Insolvenzverwalter ist berechtigt, bei unbekannter Bankverbindung und Anschrift des Gläubigers Quotenbeträge gem. § 372 BGB unter Rücknahmeverzicht zu hinterlegen. Die Hinterlegung setzt nicht den Nachweis einer aktuell eingeholten Auskunft des Einwohnermeldeamts oder einer Gewerbeauskunft vor der Annahme zur Hinterlegung voraus.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!