Neuer Rechtsmittelweg durch FamFG

  • EB würde ich dann aber auch mitschicken, wenn ich noch nicht signieren kann.
    Notare sind ja immer froh, wenn sie die Zwischenverfügungen elektronisch bekommen, ich glaube nicht, dass sich da mal einer beschweren wird, dass die Verfügungen (noch) unsigniert sind.
    Aber unsere Signaturkarten kommen ja bald :)

  • ... Aber unsere Signaturkarten kommen ja bald :)

    Ihr Glücklichen ;). Bis dahin müsste man aber wegen § 174 III 2 ZPO - um es formal ganz richtig zu machen - die Zwischenverfügung neben dem elektronischen Versenden noch auf dem althergebrachten (Post)Weg übersenden bzw. zustellen.

  • EB würde ich dann aber auch mitschicken, wenn ich noch nicht signieren kann.
    Notare sind ja immer froh, wenn sie die Zwischenverfügungen elektronisch bekommen, ich glaube nicht, dass sich da mal einer beschweren wird, dass die Verfügungen (noch) unsigniert sind.
    Aber unsere Signaturkarten kommen ja bald :)


    wir haben die karten und die lesegeräte....nutzen können wir beides nicht, weil die lesegeräte nicht freigeschaltet sind und keiner weiß, ob unsere zertifikate für die signaturen überhaupt gültig sind (richtiger aussteller und so)

  • ... Aber unsere Signaturkarten kommen ja bald :)

    Ihr Glücklichen ;). Bis dahin müsste man aber wegen § 174 III 2 ZPO - um es formal ganz richtig zu machen - die Zwischenverfügung neben dem elektronischen Versenden noch auf dem althergebrachten (Post)Weg übersenden bzw. zustellen.

    selbst dann, wenn ich den nachweis führen kann das der notar die zwischenverfügung erhalten und auch geöffnet hat? :gruebel:

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • ... Aber unsere Signaturkarten kommen ja bald :)



    Ihr Glücklichen ;). Bis dahin müsste man aber wegen § 174 III 2 ZPO - um es formal ganz richtig zu machen - die Zwischenverfügung neben dem elektronischen Versenden noch auf dem althergebrachten (Post)Weg übersenden bzw. zustellen.



    selbst dann, wenn ich den nachweis führen kann das der notar die zwischenverfügung erhalten und auch geöffnet hat? :gruebel:




    Ja, leider auch dann!
    Unsere Zwischenverfügungen werden nur wirksam über EGVP versendet, wenn wir sie signiert haben.
    Ohne Signatur wäre es so, als würdest du dem Notar deine Verfügung ununterschrieben zuschicken.
    Ich werde aber den Postweg erst dann in Anspruch nehmen, wenn jemand Rechtsmittel einlegen will, damit die ganze Förmelei stimmt und das OLG nicht aufgrund einer fehlenden Signatur meine Entscheidung aufhebt.

    Aber ich hoffe mal, dass wir sehr bald unsere Signaturkarten bekommen.
    Unsere "Testkollegen" haben sie schon, jetzt werden demnächst die Kartenlesegeräte installiert und wenn es bei den beiden klappt, dann darf der Rest seine Karten beantragen :D


  • ...
    Aber ich hoffe mal, dass wir sehr bald unsere Signaturkarten bekommen.
    Unsere "Testkollegen" haben sie schon, jetzt werden demnächst die Kartenlesegeräte installiert und wenn es bei den beiden klappt, dann darf der Rest seine Karten beantragen :D



    DAS ist mir aber neu, dass die Rpfl auch Signaturkarten kriegen sollen.
    Bei mir wird demnächst das Lesegerät ab- und bei der EingangsGST aufgebaut, damit diese beglaubigte Registerauszüge erstellen kann. :confused:

    Ist es in Nordbaden anders als in Südbaden? :teufel:

    Ansonsten stimme ich RitaGress zu.

  • Bei uns bekommen alle Signaturkarten, auch wir, da wir sonst keine wirksamen Zwischenverfügungen über das EGVP versenden können.
    Aber gut zu wissen, dass es bei euch wieder abgeschafft wird.
    Das bedeutet also, dass bei euch die Service-Einheiten wieder das Versenden der Zwischenverfügungen etc übernehmen, oder?
    Das können wir ja dann bei der nächsten "Personaleinsparwelle" vorbringen, wenn man uns im Service-Bereich wieder Leute abziehen will :teufel:


  • DAS ist ein Trugschluss.



    Aber alles, was wir unterschreiben müssen (also auch unsere Verfügungen), muss signiert werden....wie macht ihr das dann, wenn ihr keine Signaturkarten habt? :gruebel:
    Oder schickt ihr den Notaren nur noch alles nachrichtlich?

  • Ich war echt erstaunt, dass ihr bisher noch keine Signaturkarten habt. Wir haben seit der Einführung der elktronischen Akte/Register am 01.01.2007 unsere Karten. Demnächst soll sogar unsere Berufsbezeichnung mit in die Signatur.
    Ich signiere sämtliche Anschreiben an den Notar, die ich zur Zeit noch als Zwischenverfügung bezeichne. Ich setze lediglich eine Frist zur Erledigung dieser Verfügung. Mit dem neuen FamFG muss ich mich noch eingehend beschäftigen, aber zur Zeit ist Urlaubsvertretung angesagt.:akten

  • Bei uns läuft das halt alles etwas langsamer ;)
    Erst mal gucken, ob die anderen Bundesländer mit der Technik klarkommen, und wenn alles funzt, dann fangen wir an es ebefalls einzuführen :strecker

    Nee, keine Ahnung, wieso das bei uns so lange gedauert hat....liegt vielleicht an unserer DV-Stelle :nixweiss:

  • Nochmal zurück zum Rechtsmittel:

    Sehe ich das denn richtig, dass bei einer Zwangsgeldfestsetzung bis 600,00 EUR nach § 11 Abs. 2 RPflgG die befristete Erinnerung gegeben ist, und der Richter wieder mit im Boot sitzt?

    Gruß
    Wolf

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