Vergütung des vorl. Verwalters nach neuer Rechtsprechung

  • Habe aus direkter Quelle vom BMJ gehört, dass die InsVV wohl noch diesen oder nächsten Monat geändert wird:

    Klarstellung, dass mit Aus- und Absonderungsrechten belastete Vermögenswerte "wieder" in die Berechnungsgrundlage einzufliessen haben;

    der Wert von angemieteten Immobilien wird aber gedeckelt.

    Frau Zypries will die gute Nachricht wohl zur Verwaltertagung in Potsdam am 2.11. offiziell verkünden...

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