Mich quält folgender SV:
Im Grundbuch ist eine Grundschuld für A und B als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB eingetragen. Nur bezüglich A liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor. Kann ich diese Pfändung eintragen und hat jemand ein Vorschlag für den Eintragungstext?
Vorab schon mal vielen Dank!
Pfändung eines Anteils gem. § 428 BGB an einer Grundschuld
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Hilft das?
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Gegen die Eintragung der Pfändung hätte ich keine Bedenken. Die Gl. als Gesamtgläubiger könne beide den vollen Anspruch geltend machen.
Für die Pfändung hast Du einen Vorschlagtext von Solum, ansonsten: Der Anspruch des ... gepfändet für eine Forderung in Höhe von ..... für .......; gemäß Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom ... Az.:.... eingetragen am ... -
Vielen Dank für die schnellen Anworten!
#Zaphod:
Ich hatte doch auch gesucht, warum habe ich das nicht gefunden?
#Sternensucher:
Der Bausteinbestand in SolumSTAR ist länderspezifisch sehr unterschiedlich; wir haben hier nichts Passendes. Daher vielen Dank für deinen Text-Vorschlag.
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