Schiffsregister und Pebb§y

  • Im Schiffsregister zählt man statistisch jede Urkunde, die zur Eintragung notwendig ist.

    Bei einer Neuanmeldung eines Seeschiffes sind u.a. Personalausweiskopien, bei Gesellschaften zusätzlich Registerauszüge (Mehrheitsnachweis) zum Flaggenrechtsnachweis notwendig. Zählt jede BPA-Kopie als Urkunde, der Registerauszug auch?

    Muss der Messbrief wegen des Nachweises der Vermessung mitgezählt werden?

    Muss der Kaufvertrag bzw. die quittierte Rechnung bzw. das Übernahme-/Übergabe-Protokoll als Glaubhaftmachung für das Eigentumsrecht mitgezählt werden?

    Wie steht es mit der Löschbescheinigung eines anderen/ausländischen Registergerichts zur Vermeidung von Doppeleintragungen?

    Vielen Dank!!

  • Zitat von Seestern

    Haaaaalloooooooooooo...

    Echooooo.... :D

    Ich glaub Schiffsregister machen nicht wirklich viele Rpfl hier. Aber vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der dir helfen kann. Hab einfach Geduld. :cup:

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Es gibt zu allen "Erhebungen" (find' ich ein sooo schönes Wort) in PEBBS§Y auch eine Auswertung. Die hat eine gut funktionierende Verwaltung in einer dicken Akte. Wie du da ran kommst weiß ich nicht. Mal fragen wie und wo (Schiffsregister?) gezählt worden ist?

  • Hallo,
    ich habe bisher in den Pebbsy-Auswertungen noch nichts über Schiffe gelesen. Aber:

    Welcher Verwaltungsspezi ist wohl in der Lage, die richtige Zählung zu beurteilen. Dazu sind die selbst in GB, Nachlaß, usw. doch gar nicht in der Lage. Manche wollen auch gar nicht.

    Also: Jedes Blatt zählen, das da ist. Die Pebbsy-Zahlen sind allemal schlecht genug.

  • Da es ja gewisse Parallelen zwischen Schiffsregister und Grundbuch gibt, würde ich mich an den Regelungen im GB-Verfahren orientieren. Also jede Urkunde zählen, die eine "zur Eintragung erforderliche Erklärung" enthält. Im GB-Verfahren sind das meist (nur) die Eintragunsbewilligungen. Vertretungsnachweise und behördliche Genehmigungen zählen (leider) nicht.

    Ulf

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