Unschädlichkeitszeugnis

  • Die Anfrage einer Kollegin könnte für künftige Fälle ebenfalls von Interesse sein:

    Beim hiesigen Amtsgericht beantragt der Eigentümer die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses.
    Die Erteilung einer Pfandfreigabeerklärung der Gläubigerin sei dadurch entbehrlich.

    Ich habe schon tagelang gesucht - bin jedoch bei der Lösung des Problems nicht weitergekommen.
    Wer weiß Rat?

    Wer ist für die Erteilung des Unschädlicheitszeugnisses zuständig?

  • In NRW dürfte für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses das Katasteramt zuständig sein;
    nur im Flurbereinigungsverfahren bzw. Siedlungsverfahren ist die Bezirksregierung als Flurbereinigungsbehörde zuständig.

    Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird die Pfandfreigabeerklärung der Gläubigerin ersetzt.

    Weitere Einzelheiten können der Internetseite des Amtsgerichts Warendorf
    entnommen werden:
    http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufgaben/aufga…ugnis/index.php

    3 Mal editiert, zuletzt von rolli (9. Dezember 2009 um 14:33)

  • In erster Linie ist das örtliche Katasteramt zuständig. In Ausnahmefällen kann auch mal das Bauamt zuständig sein. Diese Behörden sind in der Regel dafür zuständig soweit es sich um Belastungen handelt, welche nur Grundstücksteile belasten. Dies ist aber nicht möglich für Grundpfandrechte, da diese nur auf einem Grundstück im Rechtssinne eingetragen werden dürfen.

  • U. a. kann jedoch die Freigabe eines ideellen Miteigentumsanteils hinsichtlich eines Gesamtgrundpfandrechts durch ein Unschädlichkeitszeugnis ersetzt werden (z. B. Freigabe eines 1/80 Miteigentumsanteils an der Wegeparzelle ....).

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