Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

  • Hallo!
    Ich habe 2 Anträge vorliegen, die gleichzeitig eingegangen sind: Einen auf Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks und einen bzgl. Zwangsverwaltungsvermerk.
    Ist es richtig, dass diese Vermerke keinen Rang haben, sodass ich 2 Eintragungen ohne Rangvermerk machen kann? Oder muss ich den Gleichrang reinschreiben?

  • Hallo!
    Ich habe 2 Anträge vorliegen, die gleichzeitig eingegangen sind: Einen auf Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks und einen bzgl. Zwangsverwaltungsvermerk.
    Ist es richtig, dass diese Vermerke keinen Rang haben, sodass ich 2 Eintragungen ohne Rangvermerk machen kann? Oder muss ich den Gleichrang reinschreiben?



    Kein Gleichrang da keine Rechte sondern nur Vermerke. Also rein damit nach Belieben, vieleicht inder Reihenfolge der Beschlüsse dazu, damit die Seele Ruh hat.

  • Grundsätzlich wie Nemo. Einen Rang haben die Verfügungsbeschränkungen nicht. Dennoch ist § 17 GBO zu beachten. Das könnte geschehen, indem man bei jedem der beiden Eintragungen "gleichzeitig mit Abt. II/... eingetragen am ..." schreibt. So habe ich es zumindest mal irgendwo gelesen.

  • Vielen Dank euch allen!
    Leider muss ich's aber selbst eintragen, denn ich bin einer der ersten Rpfls. auf 'nem Notariat in Württemberg und wir haben hier keinen UdG. Die Angestellten dürfen zumindest hier gar nichts unterschreiben, sodass ich dann eben alles machen muss... :(

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