Eintragung von Verstorbenen

  • Hallo zusammen,

    Es gab einen KV mit Antrag auf Eintragung der AV von 2008. Die Vormerkung wurde auch eingetragen.
    Jetzt bekomm ich die Auflassung auf die Vormerkungsberechtigten, mit dem Hinweis im Vorlageschreiben, dass beide Erwerberinnen verstorben sind.

    Kann bzw. darf man Verstorbene ins Grundbuch eintragen?

  • Danke, ich hab mittlerweile auch gefunden, dass ich die Verstorbenen nicht eintragen darf, aber habe noch keine Lösung für das Problem gefunden.

  • In der Verneinung der Frage stimme ich Zaphod zu, jedoch nicht in der Annahme, dass das Grundbuch durch die Eintragung eines Verstorbenen unrichtig würde. Die Eintragung wirkt vielmehr für die Erben, die dann im Rechtssinne eingetragen und als Berechtigte nur unrichtig bezeichnet sind (Demharter § 19 Rn.99 m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall wirkt die noch zugunsten der beiden Erwerberinnen erklärte Auflassung für die Erben (§ 1922 Abs.1 BGB). Es bedarf somit keiner neuen Auflassung, sondern nur der Erbringung der Erbnachweise für beide Erwerberinnen i.S. des § 35 GBO. Haben die Erwerberinnen zu Bruchteilen erworben und werden sie von verschiedenen Personen beerbt, sind die jeweiligen Erben (also u.U. zwei Erbengemeinschaften) für den betreffenden Bruchteil einzutragen. Wurde eine Erwerberin von der anderen alleine und diese sodann von mehreren Dritten beerbt, besteht dagegen eine Erbengemeinschaft am Gesamteigentum.

  • Ich hab mittlerweile erfahren, dass noch nicht klar ist ob die beiden wirklich verstorben sind.
    Das Todeserklärungsverfahren läuft wohl noch und das zuständige Nachlassgericht hat auch noch keine Mitteilung erhalten.
    Wie verfahr ich jetzt am Besten?
    Danke für eure Hilfe

  • Ich würde die Erwerberinnen in das Grundbuch eintragen und in der Grundakte einen Vermerk mit Fristsetzung machen, dass ggfls. die GB-Berichtigung durchzuführen ist (wir senden hier GS 101 an die bekannten Erben bzw. Hinterbliebenen, damit diese falls uns kein Erbnachweis vorliegt, diesen besorgen und die GB-Berichtigung beantragen)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!