Ich habe eine kurze Frage an die Experten hier:
Eine GbR wandelt sich zunächst in eine OHG, sodann in eine GmbH um. Die Eintragung im GB soll ohne Zwischeneintragung der OHG erfolgen. Welche Gebühr fällt für die GB-Eintragung an? 1/1 oder 1/4?
Vielen Dank!
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