Ist ein Nachlassverwalter für das Amt ungeeignet, wenn sein Vater (Notar) seinerzeit eine Grundschuldbestellungsurkunde auf einem der Grundstücke des Erblassers beurkundet hat?
Nachlassverwalter
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Sunshine26 -
29. März 2010 um 10:14
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Ich wüsste nicht, warum das so sein sollte.
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Auf diese Idee muss man erst einmal kommen.
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Sollte der Notar in der Nachlassangelegenheit, in der sein Sohn zum Nachlassverwalter bestellt ist, irgendwelche Beurkundungen vornehmen, würde ich allerdings den Präsidenten des Landgerichts als zuständige Stelle der Notaraufsicht unterrichten.
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