Hallo ihr Mitstreiter,
Ich könnte eine kleine Hilfe brauchen.
Habe ein Auflassungsvormerkung ( Ankaufsrecht ) zu gunsten einer Baufirma eingetragen. Diese sollte für 10 Jahre bestehen bleiben, wurde jedoch nicht als befristet eingetragen. Aus der damaligen Bewilligung kann ich den Fristablauf nicht als Löschungsgrundlage verwenden, da die Formulierung etwas blöd ist.
Nun das Problem. Die 10 Jahre sind schon lange abgelaufen und die Firma ist nicht mehr existent ( Insovenz ) und dies bereits schon einige Jahre.
Wie kann ich das Recht löschen???
Hat von euch einer eine Idee oder Ähnliches schon gehabt?
Gruß
Chrisi
Löschung von befristeten Rechten in Abteilung 2
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Chrisi -
19. Mai 2010 um 08:57
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So wie ich den Fall verstehe, ist nicht die Vormerkung befristet sondern nur der gesicherte Anspruch. M.E. ist daher zur Löschung die Bewilligung des Vormerkungsberechtigten erforderlich, da das Erlöschen der AV nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden kann, da der Anspruch hätte ausgetauscht oder neu aufgeladen werden können.
Zur Abgabe der Löschungsbewilligung müsste dann wohl ein Nachtragsliquidator bestellt werden. -
So wie ich den Fall verstehe, ist nicht die Vormerkung befristet sondern nur der gesicherte Anspruch. M.E. ist daher zur Löschung die Bewilligung des Vormerkungsberechtigten erforderlich, da das Erlöschen der AV nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden kann, da der Anspruch hätte ausgetauscht oder neu aufgeladen werden können.
Zur Abgabe der Löschungsbewilligung müsste dann wohl ein Nachtragsliquidator bestellt werden.
den Spass haben wir bei uns öfter, irgenwie werden bei Liquidation einzelne Rechte immer vergessen.
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