hallo zusammen!
ich kniffel zurzeit an einem fall zur heißgeliebten gbr und komme nicht so richtig weiter -.-
also folgendes: gbr bestehend aus 4 gesellschaftern sind als E in Abt. I eingetragen. in Abt. II ist ein eintrag, dass die anteile zweier gesellschafter verpfändet wurden.
die gesellschafter wollen nun veräußern. nach meiner zwvfg., in der ich die zustimmung des gläubigers idF des § 29 GBO haben wollte, schreibt der notar, der vermerk in Abt. II bewirke keine gb-sperre, sodass die AV und später auch die EU problemlos vorgenommen werden könne.
wie seht ihr das?
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