EU nach Anteilsverpfändung

  • hallo zusammen!

    ich kniffel zurzeit an einem fall zur heißgeliebten gbr und komme nicht so richtig weiter -.-

    also folgendes: gbr bestehend aus 4 gesellschaftern sind als E in Abt. I eingetragen. in Abt. II ist ein eintrag, dass die anteile zweier gesellschafter verpfändet wurden.

    die gesellschafter wollen nun veräußern. nach meiner zwvfg., in der ich die zustimmung des gläubigers idF des § 29 GBO haben wollte, schreibt der notar, der vermerk in Abt. II bewirke keine gb-sperre, sodass die AV und später auch die EU problemlos vorgenommen werden könne.

    wie seht ihr das?

  • Vorsorglich:

    Die Verpfändungsvermerke sind mit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR für deren Grundbesitz bedeutungslos geworden, weil die Verpfändung von Gesellschaftsanteilen nicht das Recht der Gesellschafter beeinträchtigt, für die GbR als Vertreter zu handeln (Bestelmeyer Rpfleger 2010, 169, 188/189).

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