Antrag PfÜB - Gläubiger inzwischen insolvent - Titelumschreibung?

  • Hallo,

    habe hier einen Antrag auf Erlass eines PfÜB's aufgrund eines Vollstreckungsbescheids aus dem Jahre 2003.

    Gläubiger ist die Q... AG.

    Diese ist ja mittlerweile insolvent.

    Muss der Titel auf den InsoVerwalter umgeschrieben werden?

    (hatte das auf der gl.seite noch nie, deswegen bin ich ein wenig irritiert)

    (Der Antrag wurde auch durch einen RA gestellt, der aber nicht der InsoVerwalter ist)

    Bitte keine Klarnamen

    the bishop
    Mod.

  • Nach § 80 Abs. 1 InsO geht die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner auf den Insolvenzverwalter über.

    Da der Insolvenzschuldner weiterhin Inhaber sämtlicher Vermögensgegenstände bleibt, bewirkt § 80 Abs. 1 InsO keine Gesamtrechtsnachfolge im eigentlichen Sinne; der Insolvenzverwalter wird aber trotzdem als Partei kraft Amtes und gesetzlicher Verfahrensstandschafter wie ein Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners behandelt (Zöller/Stöber, ZPO, § 727 Rn. 18).
    Auch wenn der Insolvenzverwalter kein Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners ist, ist es im Bereich des Vollstreckungsrechtes allgemeine Auffassung, dass eine entsprechende Anwendung des § 727 ZPO gerechtfertigt ist (BGH, Beschl. v. 5.7.2005 - VII ZB 16/05, ZInsO 2005, 428; OLG Dresden, Beschl. v. 5.10.2000 - 13 W 1206/00, ZInsO 2000, 607). Daher ist der bereits erstrittene Vollstreckungstitel (MünchKomm-ZPO/Wolfsteiner, § 727 Rn. 26) auf den Insolvenzverwalter umzuschreiben.

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

  • Bei uns kommt das auch vor, dass die insolvente Firma vollstreckt.

    Allerdings wird die insolvente Firma von einem Inkassounternehmen vertreten. Beigefügt wird eine Bescheinigung des Insolvenzverwalters, dass die Forderungen sich im insolvenzfreien Vermögen der insolventen Formabefinden und daher keine Zustimmung seitens des Insolvenzverwalters notwendig ist.

    Steigt da einer durch? Wieso insolvenzfreies Vermögen? Ist da Eigenverwaltung angeordnet?

    Hab bis jetzt noch nicht entschieden..

    Bitte keine Klarnamen.

    the bishop
    Mod.

  • Bei mir wird auch von einem Inkassounternehmen, vertreten durch eine Rechtsanwältin vollstreckt.

    Eine Erklärung des InsoVerwalters war bei mir nicht dabei.

    Werde wohl mal die RAin des Inkassounternehmens jetzt anschreiben wegen Titelumschreibung auf Insolvenzverwalter - einfach um zu sehen, was diese diesbezüglich vorträgt.



  • siehe dazu:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…8145#post608145

    dort # 13

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!