Aufschiebend bedingte Sicherungshypothek für Gemeinde

  • Im Grundbuch ist eine Sicherungshypothek für die Gemeinde eingetragen mit dem Zusatz: "Soweit die Forderung gem. § 10 I 3 ZVG den Rechten am Grundstück im Range vorgehen, ist das Recht dadurch aufschiebend bedingt, dass das Vorrecht vor Erlöschen der Forderung wegfällt."
    ( Aus dem Eintragungsantrag ergibt sich, dass die Forderung allerdings zum größten Teil Gewerbesteuern betrifft, nur zu einem kleinen Teil Grundbesitzabgaben.) Die Gemeinde teilte mir ( nur telefonisch ) mit, eine Forderung aus dem Recht habe sie nicht mehr.
    Muss ich das Recht ( im Hinblick auf die Bedingung ) in voller Höher als bestehenbeleibendes Recht ins geringste Gebot aufnahmen? - Ein nachrangiger Gläubiger betreibt.

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